12.2 Das Schulgesetz vom 1. August 2006

12.2.1 Zentrale Abschlussprüfungen im Abitur und in den Klassen 10

Gegen Ende der Legislaturperiode der damaligen Regierungsmehrheit wurde einerseits das Modell einer groß angekündigten „Profiloberstufe“, wie Kötting bereits geahnt hatte, sang- und klanglos begraben, andererseits beschloss man 2004/5 weitere Neuerungen (z.B. Einführung des in Klasse fünf einsetzenden Faches „Naturwissenschaften“ oder die Drittelparität der Lehrervertreter in der Schulkonferenz), die jedoch die folgende Landesregierung wieder zurücknahm. Diese verarbeitete die vorher eingeleiteten Reformpläne (G 8, Zentralabitur, Kernlernpläne) in einem Schulgesetz vom 1. August 2006, das (nach dem Urteil des Chronisten des Jahresberichtes 2007) „Wechsel und Wandel, ja Umwälzung und Umbruch“ brachte „wie seit Jahrzehnten nicht mehr“ (Schulzeitverkürzung und zentrale Abschlussprüfungen im Abitur und in Klasse 10, zentrale Lernstandserhebungen in Klasse 8, Kopfzensuren, Schulinspektion, Neue Stundentafeln, usw.).

 

Am Ende des Schuljahres 2006/07 schwappten ungewöhnliche und mit großem Aufwand verbundene „Prüfungswellen“ über die Gymnasien Nordrhein-Westfalens. Das erste „Zentralabitur“ leiteten alle Prüflinge am 26. März 2007 mit der Deutscharbeit ein, während die Absolventen in Physik am 25. April die letzte Klausur schrieben. Entgegen schlimmsten Befürchtungen hielten Lehrer wie Schüler die Aufgaben im Allgemeinen für „angemessen“; doch die vorgegebenen Bewertungsmaßstäbe und das Punktesystem fanden in der Lehrerschaft weniger Zustimmung. Das Interesse der Öffentlichkeit fokussierte sich indessen mehr auf etwaige formale oder inhaltliche Pannen, die – auch in der Folgezeit – trotz vermehrter Kontrollmechanismen in Einzelfällen nicht ausblieben, aber insgesamt den Verlauf der Prüfungen nicht beeinträchtigten. Mit den Auswertungen der Ergebnisse des Zentralabiturs konnte in der Folgezeit das Beethoven-Gymnasium zufrieden sein; sie lagen immer über dem Landesdurchschnitt.

 

Die ursprünglich vorgesehenen Parallelarbeiten in Klassen 6 und 8 entfielen mit G8 und den zentralen Prüfungen. Bei den erstmalig im April 2007 durchgeführten „Zentralen Abschlussprüfungen in Klasse 10“ (Mathematik, Deutsch, Englisch 1. Fremdsprache) mussten die Schüler einheitliche Aufgaben bearbeiten, deren Beurteilung jeweils zur Hälfte in die Endnote des Abschlusszeugnisses floss. Wenn auch Anforderungen und Inhalt der Aufgaben nicht immer den Erwartungen der Prüflinge entsprachen, so blieb die Benotung doch in den meisten Fällen in dem bisher gewohnten Rahmen. Auch hier lagen die Ergebnisse in Deutsch und Englisch deutlich über dem Landesdurchschnitt, in Mathematik entsprachen sie dem Durchschnitt.

 

Die „Lernstandserhebungen“ in Klasse 8 (Mathematik, Deutsch, Englisch) schlossen sich als dritte „Prüfungswelle“ im Mai 2007 an. Sie lehnten sich in formaler Hinsicht an die Prüfungen in Klasse 10 an, und die Ergebnisse waren ähnlich positiv wie bei den vorigen Erhebungen in den Klassen 9. Während die Leistungen im Fach Deutsch (Leseverständnis) besser als der Durchschnitt aller NRW-Gymnasien waren, hatten die Teilnehmer in Englisch (Leseverstehen) und in Mathematik jeweils den Durchschnitt erreicht. Im Vergleich der vier Klassen untereinander schnitt eine unterdurchschnittlich schlecht ab, so dass sie im Folgejahr je eine Stunde Förderunterricht in Englisch und Mathematik erhielt.

 

Die bei allen zentralen Prüfungen zwar notwendigen, aber sich inflationär ausbreitenden formalen Begleiterscheinungen (Beispieltexte, Musteraufgaben, Prüfungsunterlagen, Bestimmungen, Bewertungsformulare, Ausführungsbestimmungen, Auflösungen, Verfügungen und Anordnungen) belasteten zunehmend die pädagogische und inhaltliche Arbeit des Kollegiums. „Bürokratistan“, so charakterisierte der Chronist des Jahresberichtes 2007 die „zeitverschwendenden Umständlichkeiten, Umwege und Pedanterien, z. B. beim Beschriften, Sortieren und Weiterleiten von Prüfungsarbeiten“.

12.2.2 Kopfzensuren: Eine „Fußnote“ der neueren Schulgeschichte