11.5 „Satzungsgemäßes Wirken in der Stille“: Die Wohltaten der „Gesellschaft der Freunde und Förderer des Beethoven-Gymnasiums“

Die bedeutendste, vornehmlich im Stillen wirkende Wohltäterin der Schule, die „Gesellschaft der Freunde und Förderer des Beethoven-Gymnasiums in Bonn e.V.“ (GFF), verdankte letztlich ihre Gründung der Notwendigkeit, den erholungsbedürftigen, meist schlecht ernährten Schülern der unmittelbaren Nachkriegszeit ein „Ferienlager“ für die Sommerferien und ein Heim für Klassenfahrten zu ermöglichen. Obwohl die erste Satzung der am 23. Juni 1953 gegründeten „GFF“ die „gemeinnützige Förderung“ des Beethoven-Gymnasiums als Vereinszweck angab, stand dabei die Absicht im Vordergrund, die seit 1948/49 unternommenen Klassenfahrten in das Heim des „Gymnasial-Turnvereins“ (GTV) in Gemünd zu ermöglichen. Die seit 1954 eingesammelten Beträge und Spenden sollten der Pacht und Ausstattung eines eigenen Schullandheimes dienen.

Doch gab der Vorstand die Idee bald wieder auf und verständigte sich – zusammen mit der Schulleitung – mit dem Altherrenverband des GTV Anfang 1955, Mittel für die dringend notwendige Erweiterung des Stammhauses in Gemünd bereit zu stellen. Seither nahm das Schullandheim Hohenfried in Gemünd im Wanderfahrtenprogramm des Beethoven-Gymnasiums einen herausragenden Stellenwert ein, weil auch die GFF in den nächsten 13 Jahren – neben der Förderung des GTV, des GRV und der Theatergruppen – den größten Teil seiner Mittel in die Ausstattung und Erweiterung des Heimes steckte.

 

Zum Ende der 60er Jahre hin ließ das Interesse der Lehrer wie auch der Schüler nach, regelmäßig in das Schullandheim zu fahren, so dass sich angesichts der wenigen verbleibenden Aufenthalte von Klassen die Bewirtschaftung des Heimes nicht mehr lohnte; die Lehrerkonferenz votierte schließlich mit Mehrheit für eine Beendigung der Landschulheimfahrten. Schweren Herzens – die GFF hatte immerhin ca. 100.000 DM in Ausbau und Ausstattung des Heimes investiert – gab sie am 1. Oktober 1969 die Bewirtschaftung auf. Erst mit dem Verkauf des Hauses zu Beginn der 70er Jahre war die GFF „frei von allen Bindungen“ und konnte wieder Vermögensbewegungen vornehmen.

 

Mit der neuen Satzung vom 27. Januar 1972 änderte sich dementsprechend auch die Ausrichtung der Fördertätigkeit der GFF. Im Vordergrund stand die Einsetzung der Mittel für die Einrichtungen und Veranstaltungen der Schule und im Einzelfall für die Unterstützung bedürftiger Schülerinnen und Schüler. Schon ein Jahr später konzentrierte sich die GFF auf die finanzielle Begleitung der „300-Jahr-Feier“ des Beethoven-Gymnasiums, wobei großzügige Spenden und der Verkauf von Schallplatten mit dem Schulkonzert und von der Festschrift sogar Überschüsse einbrachten.

Nach dem Jubiläum begann für die GFF wieder „Alltag“, das hieß „Satzungsgemäßes Wirken in der Stille“: z. B. die Unterstützung einzelner Schüler bei der Teilnahme an den Ski- und Klassenfahrten, die Förderung der Chor- und Orchesterarbeit, der Kauf dringend notwendiger Lehr- und Unterrichtsmittel, die Mittel für eine ansprechende Ausgestaltung der Räumlichkeiten der Schule (Ausstellungsvitrinen, Schaukästen, Bilderrahmen), Aufstockung der Schulbibliotheken, Finanzierung des Drucks und Versands der Jahresberichte des Beethoven-Gymnasiums, Betrieb des Schulkopierers, Mittel für die Arbeit der Schülervertretung, usw.

Die geänderte Satzung vom 30. Januar 1984 unterstrich explizit diese Akzentverlagerung und -erweiterung. In den 90er Jahren steuerte die GFF erhebliche Mittel für die Ausstattung mit Computern, Internet und den entsprechenden Räumlichkeiten bei. „Gab die Gesellschaft im Wendejahr der GFF 1972 für Vereinszwecke 4.319,75 DM aus, stiegen die Aufwendungen der GFF für Schüler und Schule dank der Beitrags- und Spendenfreudigkeit … im Jahr 1997 auf 68.439,61 DM“ (eingeschlossen die Sondersammlung der Eltern für die Grundausstattung des Multimedia-Internet-Raumes) (Jahresbericht 1998).

 

Im Februar 1987 beschloss die Mitgliederversammlung der GFF, allen ehemaligen Abiturienten der jeweils letzten 10 Jahre den Jahresbericht der Schule unabhängig von einer regelmäßig eingehenden Beitragszahlung oder Spende zu übersenden. Der Verein betrachtete ihn nicht nur als wichtiges Medium zwischen Elternhaus und Schule, sondern auch als einziges zwischen den Ehemaligen und ihrer alten Schule. Schließlich diente der Jahresbericht der Gesellschaft als Mitteilungs- und Informationsträger, letztlich als breitenwirksames Werbemittel. Die Mitgliederversammlung unterstützte jedes Mal ausdrücklich das Vorhaben des Vereins, die nicht unerheblichen Kosten für Druck und Versand der Jahresberichte zu übernehmen, weil diese als „Spiegel des Schullebens“ eine gute Gelegenheit für die Öffentlichkeitsarbeit und Selbstdarstellung der Schule boten und der GFF eine unverzichtbare Brücke zur Elternschaft, zu ihren Mitgliedern, den Förderern und den Ehemaligen bauten. In großer Dankbarkeit durfte der Schulleiter noch einen Monat vor seiner Pensionierung den 50jährigen Geburtstag der GFF (23. Juni 2003) erleben, der allerdings „unbemerkt von der Weltöffentlichkeit“ ganz im Stillen zur Kenntnis genommen wurde, getreu dem Prinzip des Fördervereins: „Satzungsgemäßes Wirken in der Stille“.    

11.6 Eltern- und Öffentlichkeitsarbeit: Die Schulgemeinde in „Aktion“