12.3.2 „Ganztagsoffensive“ des Landes für die Sekundarstufe I

Im Juli 2008 wurden die endgültigen Inhalte und Konkretisierungen der „Ganztagsoffensive Sek. I“, bestehend aus drei „Handlungssäulen“, bekannt. Die ersten beiden Säulen „1000-Schulen Programm“ sowie „Programm Geld oder Stelle“ betrafen alle Schulformen der Sekundarstufe I, die noch nicht Ganztagsschulen waren. Darüber hinaus bestand für alle Realschulen und Gymnasien die Möglichkeit, einen Antrag auf den sog. „gebundenen Ganztag“ zu stellen.

 

  1. 1000-Schulen Programm“

 

Hiernach mussten die Schulen bis zum 30. November 2008 die „Förderung von Räumlichkeiten und Erstausstattung für Aufenthalt und Verpflegung“ beantragen. Das Land gewährte einen Zuschuss in Höhe von 100.000 €, wenn der Schulträger einen Eigenanteil in mindestens gleicher Höhe bereitstellte. Im Falle des Beethoven-Gymnasiums lief seit zwei Jahren die Planung, die ehemalige Hausmeisterwohnung zu einer Warmhalteküche und zwei Essräumen umzubauen, die auch als Mehrzweckräume benutzbar waren. Die Räumlichkeiten reichten für 60 Essplätze aus. Bei der damaligen Schülerzahl in Sekundarstufe I konnten ca. 240 Schülerinnen und Schüler ein Essensangebot wahrnehmen.

 

  1. Geld oder Stelle“

 

Dieses Förderprogramm sollte eine pädagogische Übermittagsbetreuung sowie Ganztags- und Betreuungsangebote ermöglichen (z. B. Arbeitsgemeinschaften, Förder- und Freizeitangebote, Bewegung, Kultur, usw.). Ab dem 1. Februar 2009 stellte das Land Lehrerstellenanteile und/oder Barmittel für Personalmaßnahmen im Rahmen schulischer Veranstaltungen zur Verfügung: zur „pädagogischen Betreuung und Aufsicht in der Mittagspause“ für alle Schüler der Sekundarstufe I mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht sowie für „ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Bewegungs-, Kultur- und Förderangebote im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten“ auch für Schüler mit Halbtagsunterricht. Jede Schule war verpflichtet, an Tagen mit Nachmittagsunterricht eine Übermittagsbetreuung zu gewährleisten, ohne dass Elternbeiträge erhoben werden durften (außer bei ergänzenden außerunterrichtlichen Angeboten). Die Schulen konnten „außerschulische, i. d. R. gemeinwohlorientierte Partner“ beteiligen; „kommerzielle Nachhilfeinstitute oder vergleichbare Einrichtungen“ waren unzulässig. Für das Beethoven-Gymnasium bedeutete das, das „bisherige Silentium in ein pädagogisches Konzept mit etwas anderer Zielsetzung zu überführen“, wenn die Schulkonferenz ihre Zustimmung gegeben hatte. Der Schulträger musste hierzu schon zum 15. Oktober 2008 den entsprechenden Förderantrag an das Land stellen, da das Programm am 1. Februar 2009 startete.

 

  1. Gebundener Ganztag“

 

Nach diesem Programmbaustein konnten zwei Bonner Schulen (eine Realschule und ein Gymnasium) auf Antrag zum 1. August 2009 und zwei weitere zum 1. August 2010 zu „gebundenen Ganztagsschulen“ umgewandelt werden. Voraussetzung hierfür waren die regelmäßige Teilnahme aller Schüler an Ganztagsangeboten von der Stufe 5 an, ein pädagogisches Konzept, der Beschluss aller Mitwirkungsgremien und ein Antrag durch den Schulträger bis zum 31. Oktober 2008. Sowohl aus grundsätzlichen Erwägungen gegenüber einem durchgängigen Nachmittagsunterricht (bei fehlenden räumlichen Voraussetzungen) als auch wegen des völlig unrealistischen Termins lehnten Kollegium und Elternschaft eine Teilnahme des Beethoven-Gymnasiums ab.

12.3.3 Nachmittagsunterricht an drei Wochentagen