5.5 Neue Abiturordnung (1892/1901): „Weg mit dem lateinischen Aufsatz“

Die jahrzehntelange Kritik an dem lateinischen Aufsatz im Abitur gipfelte in dem von eigenen schlechten Erfahrungen geprägten Machtwort Wilhelms II. auf der Berliner Schulkonferenz 1890:Wir müssen als Grundlage für das Gymnasium das Deutsche nehmen; wir sollen junge nationale Deutsche erziehen und nicht junge Griechen und Römer … Weg mit dem lateinischen Aufsatz, er stört uns, und wir verlieren unsere Zeit für das Deutsche darüber“. Damit war sein Schicksal besiegelt; mit der Abiturordnung von 1892 fielen das griechische Skriptum für die Versetzung in die Prima (Stufe 12/13), das Lateinsprechen und der lateinische Aufsatz im Abitur fort (bei erheblich verkürzter Jahreswochenstundenzahl in Latein). An dessen Stelle trat eine Übersetzung aus dem Französischen, die aber schon 1901 wieder entfiel, so dass seither auf den preußischen Gymnasien nur vier Fächer schriftlich geprüft wurden.

Nach dem neuen Lehrplan in Latein standen das „inhaltliche Verständnis des Gelesenen“, eine „gute deutsche Übersetzung“ und die „Einführung in das Geistes- und Kulturleben der Römer“ im Vordergrund. Einen deutschen Text für die Übersetzung ins Lateinische („Scriptum“ oder „Extemporale“) hatte der Lehrer „im Anschluß an Gelesenes“ vorzuschlagen, „einfach“ gehalten und „fast nur als Rückübersetzung ins Lateinische zu behandeln“, ohne es allerdings schon im Unterricht vorzubereiten. Bereits 1882 war die Notenskala in „Sehr gut – Gut – Genügend – Nicht genügend“ geändert worden, ohne dass dadurch die Bestnote häufiger vergeben wurde.

 

5.6 Leibesübungen in „Jahnscher Manier“: Der Gymnasial-Turnverein und der Gymnasial-Ruderverein