Angesichts vermehrter nachmittäglicher Schulveranstaltungen schickte das PSK Anfang 1930 eine „Verfügung betr. Anfertigung der Hausarbeiten: 1. Herabsetzung der Hausarbeiten auf das mindest mögliche Maß und besonders Beschränkung der rein gedächtnismäßigen Leistung. 2. Durchführbarkeit: a) in den verschiedenen Klassen, b) in den verschiedenen Fächern. 3. Arbeitstechnik“. Innerhalb eines halben Jahres erarbeiteten einzelne Fachlehrer die drei Punkte in besonderen Gutachten, die in Fach- und Klassenkonferenzen besprochen und durch Umlauf zur Einsichtnahme und Beurteilung zugänglich gemacht wurden. Auf der allgemeinen Konferenz vor den Sommerferien herrschte Einigkeit, „weitere Abstriche“ nicht mehr dulden zu dürfen, „wenn nicht die Gesamtleistung der höheren Schule, die ohnehin bereits auf ein Mittelmaß herabgesunken“ sei, „noch weiter beeinträchtigt werden“ sollte. Über die „Gestaltung der Hausarbeiten“ gingen die Ansichten weit auseinander. Es dürfe „keinem Fachlehrer zugemutet werden, sich rückhaltlos auf Grund der Leitsätze festzulegen“. Einig war man sich wiederum darin, eine bestimmte Technik von der Eingangsklasse an einzuüben; sie komme „zur Auswertung in der Gedächtnisarbeit“ der Schüler und in der schriftlichen Betätigung. „Wertvolle Momente“ sah das Kollegium auch in der „vorbereitenden Einarbeitung“ des Unterrichtsstoffes, z. B. „durch Lesen von Lesestücken zu Hause“. Sehr wichtig sei auch die „frei schaffende Arbeit als Ausdruck des Selbstinteresses des Schülers“.
6.5 Sexuelle Aufklärung: „In erster Linie Sache des Elternhauses“