7.2 Leistungsbewertung und Versetzungsbestimmungen für „charakteristische Haupt- und Kernfächer“

Der neue Schulleiter stieß daher auch sogleich die Diskussion über die Leistungsbewertung und Versetzungsbestimmungen an. Er schärfte den Kollegen ein, bei der Beurteilung der Schüler die Persönlichkeit in Betracht zu ziehen; es entspreche, ganz im Sinne der Richtlinien, durchaus der Gerechtigkeit, bei Schülern zwischen den Noten 3 und 4 sich für ein „genügend“ zu entscheiden, „wenn sie strebsame und ordentliche Jungen“ seien. Auch gab er den Kollegen eigene Versetzungsrichtlinien, bei denen er sich vor allem für die Abschaffung der „sogenannten Schwanznoten“ [-] aussprach.

Über seine Bezeichnung „charakteristische Haupt- und Kernfächer“ kam es dann zu einer „ausgedehnten, aber unbeendeten Debatte“. Auch über die Bewertung der „Mathematik am humanistischem Gymnasium“ wurde heftig gestritten. Immer noch bestanden die seit einem Jahrhundert währenden Zweifel der Altsprachler, ob man der Mathematik denselben Bildungswert zusprechen könne wie den alten Sprachen; zumindest dürfte es keine Gleichbehandlung der Fächer geben. Die Mehrheit des Kollegiums erkannte zwar den Wert der Mathematik „als besondere Schulung in logischem Denken“ an, vor allem aber die „Herren Nichtmathematiker“ kritisierten, dass die anderen Fächer „unter den zu hohen Anforderungen in der Mathematik zu leiden hätten“. Zur Beurteilung der „in diesem Fach schwachen Schüler wäre die eindeutige Entscheidung der Frage notwendig, ob die Mathematik eine besondere Veranlagung verlange oder erlernbar sei“. Die Konferenz „neigte“ schließlich „zu letzterer Ansicht“; wenigstens könne „ein normal veranlagter Schüler“ es mit dem nötigen Fleiß „zu einem Genügend“ bringen.

Das Kollegium stimmte daraufhin für Dresens Vorschlag, in Sexta und Quinta (Klassen 5/6) auf keinen Fall zu versetzen bei einem „nicht genügend“ in einem Hauptfach (ohne Berücksichtigung eines Ausgleichs in einem anderen Hauptfach) und in allen Klassen bei „mangelhaft“ in zwei Hauptfächern. Alle anderen vorgeschlagenen Ausgleichsmöglichkeiten für eine Versetzung mussten weiter besprochen werden.

7.3 Einheitlichkeit der Anforderungen und Korrekturen sowie   Vergleichsarbeiten in Parallelklassen nach gegenseitigen Unterrichtsbesuchen