7.4 Schülercharakteristik anstelle von Kopfzensuren in Fleiß und Betragen

Dabei war eine engere Absprache der jeweiligen Fachlehrer einer Klasse umso nötiger, als 1931 die Zensuren für Betragen und Fleiß wegfielen und eine Schülercharakteristik an deren Stelle trat. Sie ähnelte den neuen Gutachten für die Abiturienten, in denen alles angeführt werden sollte, was für ihr „Gesamtbild“ und die Erkenntnis ihrer „Eigenart“ von Bedeutung war, – einschließlich ihrer „Sonderbegabung und Sonderbetätigung auf den verschiedenen Lebensgebieten innerhalb und außerhalb der Schule“. Die vom Klassenlehrer für jeden Schüler „skizzenmäßig“ und nach vereinbarten Gesichtspunkten angelegte Charakteristik sollte auf zwei Klassenkonferenzen, die nicht mit den Zeugniskonferenzen zu verbinden waren, besprochen werden. Abgehende Schüler erhielten ein Führungszeugnis, das sie dem Direktor der aufnehmenden Schule abgeben mussten. Für die Abschlussklassen forderte der Schulleiter einen gegenseitigen Besuch der Lehrer im Unterricht, um „ein klares Urteil über die Oberprimaner zu erhalten“.    

7.5 „Konzentration des Unterrichts“ in den sprachlichen Fächern