9.1.4 Schulspeisung aus dem großen Suppenkübel

Als eine notwendige Ernährungsergänzung wurde ab 1. Februar 1946 die Schulspeisung für alle Schüler (und Lehrer) eingeführt, zunächst aus den restlichen deutschen, von Mitte des Monats an aus amerikanischen und englischen Heeresbeständen. Jeder Schüler erhielt ½ Liter Suppe (die weniger beliebte Erbsensuppe und die begehrte breiartige süße Biskuit-Suppe) für wöchentlich eine Reichsmark; Essgeschirr und Löffel waren mitzubringen und hinterher zu Hause zu reinigen. Der jeweilige Lehrer führte seine Klasse „geordnet“ zu Beginn der großen Pause auf den Hof an die zugewiesene Stelle, von wo die Schüler in Zweierreihen (die kleinen unter 12 Jahren zuerst, dann die 12 bis 16jährigen) zu dem großen Suppenkübel gingen und ihre einmalige Portion in das Essgeschirr bekamen. Als Aufsichtsführende mussten die Lehrer während der ganzen Essensausgabe bei der Klasse bleiben und ihr eigenes Essen auf dem Hof einnehmen. Im Oktober 1947 ermahnte der Schulleiter „einzelne Herren“, die ihre Suppe auch aus dem großen Kessel bekommen hatten, weil dadurch die „Zuteilung für die Lehrer auf Kosten der Schüler vergrößert“ würde. Die Lehrer dürften ihre Portion nur „aus dem für die Lehrer bereitgestellten Kübeln“ entnehmen; ihr Inhalt müsse „für alle Lehrer reichen“.

Nach der Essensausgabe mussten die Klassen sich wieder aufstellen und unter Führung der Lehrer „geordnet“ und „in Ruhe“ zu den jeweiligen Räumen gehen. Während der Ferien (in den längeren zur Hälfte) und an den unterrichtsfreien Tagen gab es ebenfalls „unter Aufsicht“ Schulspeisung. Im Frühjahr 1947 musste die Schule eine größere Gesamtsumme aufbringen, um die Schulspeisung in dem bisherigen Umfang aufrecht zu erhalten. „In Anbetracht der immer schlechter werdenden Ernährung und der großen Notlage“ appellierte der Schulleiter an diejenigen Schüler, die schon zugunsten ihrer Mitschüler auf das Essen verzichteten, auch den Geldbetrag dafür zu entrichten und „dadurch ihre Guttat noch vollkommener zu machen“. An alle übrigen Schüler, deren Eltern dazu in der Lage wären, richtete er die „herzliche Bitte“, „finanziell stark zu erhöhen, damit ihre bedürftigen Kameraden wie bisher gespeist werden“ könnten.

9.1.5 Schulfahrten für „erholungsbedürftige“ Schüler