9.1.5 Schulfahrten für „erholungsbedürftige“ Schüler

Die ärztlichen Untersuchungen der „erholungsbedürftigsten“ Schüler des Beethoven-Gymnasiums hatten im Sommer 1948 ergeben, dass 50% der Jungen unterernährt waren. Die Schule suchte für sie ein „Ferienlager“ während der großen Ferien; das Heim des Altherrenverbandes (AHV) des Gymnasial-Turnvereins (GTV) in Gemünd bot sich als eine günstige Alternative an. Artillerietreffer hatten im Zweiten Weltkrieg das Landheim zu 70% zerstört, doch dank der unermüdlichen Aufbauarbeit einiger Alter Herren war 1947 der Schlafsaal soweit behelfsmäßig wieder hergerichtet, dass er in den beiden ersten Septemberwochen 1947 einer Unterprima (Stufe 12) als Unterkunft dienen konnte, die nun ihrerseits weitere Aufräum- und Instandsetzungsarbeiten erledigte (Trümmerschutt wegräumen, Kabel und Steckdosen legen, Wasser von Gemünd holen, da der Wasserstand des Brunnens wegen des trockenen Sommers zu sehr abgesunken war). Die Erfahrungen mit dem „Sommerlager Gemünd“ 1948, trotz der schwierigen Finanzierung für die „hauptsächlich unterernährten und minderbemittelten Schüler“, waren so gut, dass die Konferenz beschloss, 1949 alle Klassen im Sommer für 7 Tage in das Landheim zu schicken. Die Kosten hatten allerdings die Eltern selbst zu tragen, für Bedürftige wurde Geld gesammelt.

 

Im Januar 1950 musste das Kollegium eine grundsätzliche Entscheidung über das zukünftige Fahrtenprogramm fällen. Zur Diskussion standen 3 Alternativen: bisherige Lösung mit allen Klassen, jährlich nur die Hälfte der Schüler bei doppelter Aufenthaltszeit (Reduzierung der Kosten und eventueller Langeweile) oder Klassenausflüge bzw. Exkursionen. Da das tägliche Programm eines Landheimaufenthaltes für die Erziehung zur Gemeinschaft als sehr positiv betrachtet wurde und auch die Eltern sich äußerst zufrieden zeigten, votierte das Kollegium einstimmig für die Beibehaltung der Fahrten nach Gemünd mit allen Klassen. Der einzige Wermutstropfen war das fehlende fließende Wasser, für das man eine baldige Lösung erhoffte. Auch wollte man, schon angesichts der bisherigen finanziellen Leistungen, ein Mitbestimmungsrecht über Einrichtung und Betrieb des Landheimes, was bisher vom Altherrenverband des GTV abgelehnt wurde.

9.1.6 Leistungs- und altersmäßige Heterogenität der Klassen